Rettungsmesser
für den Feuerwehr-Einsatz
Bestell-Nr. WRS1097
- Rettungsmesser mit Gürtelclip, Gurtschneider und Glasbrecher
- Klinge (8,5 cm) mit beidseitiger Einhandbedienung
- Arretierung mit Liner-Lock-System
- Gewicht ca. 160 g
- Farbe Griff: Schwarz
Stabiles und preiswertes Rettungsmesser für den Feuerwehr-Einsatz mit integriertem Gurtschneider und Glasbrecher. Durch Klinge kann mit einer beidseitige Einhandbedienung sowohl von Links- als auch Rechtshändern verwendet werden. Die Klinge mit einer Länge von 8,5 cm arretiert und wird mittels einem Liner-Lock-System wieder entsperrt. Durch den teilweisen Wellenschliff des geschwungenen Messers lassen sich auch Seile und Gurte durchtrennen.
Gesamtlänge: 21 cm
Klingenlänge: 8,5 cm
Grifflänge: 12,5 cm
Klinge: 100% Edelstahl
Griff: 100% Aluminium
Gewicht: 160 g
Farbe: Schwarz oder Rot
Bitte beachte die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen von Messern!
Nach § 42 a WaffG ist as Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm, in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Das Verbot gilt nicht sofer ein berechtigtes Interesse, z.B. zur Ausübung des Berufes oder im Feuerwehr-Einsatz, besteht. Zum Waffengesetz
Stabiles und preiswertes Rettungsmesser für den Feuerwehr-Einsatz mit integriertem Gurtschneider und Glasbrecher. Durch Klinge kann mit einer beidseitige Einhandbedienung sowohl von Links- als auch Rechtshändern verwendet werden. Die Klinge mit einer Länge von 8,5 cm arretiert und wird mittels einem Liner-Lock-System wieder entsperrt. Durch den teilweisen Wellenschliff des geschwungenen Messers lassen sich auch Seile und Gurte durchtrennen.
Gesamtlänge: 21 cm
Klingenlänge: 8,5 cm
Grifflänge: 12,5 cm
Klinge: 100% Edelstahl
Griff: 100% Aluminium
Gewicht: 160 g
Farbe: Schwarz oder Rot
Bitte beachte die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen von Messern!
Nach § 42 a WaffG ist as Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm, in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Das Verbot gilt nicht sofer ein berechtigtes Interesse, z.B. zur Ausübung des Berufes oder im Feuerwehr-Einsatz, besteht. Zum Waffengesetz